Wettbewerbliche Ausschreibungen zum Stromsparen: Ausschreibung 2025 gestartet
Seit dem 4. November 2024 können im Rahmen der 16. Ausgabe der Wettbewerblichen Ausschreibungen (ProKilowatt) Programm- und Projektgesuche eingereicht werden. Insgesamt 70 Millionen Franken Fördermittel stehen für Stromsparmassnahmen zur Verfügung. Projekte mit höheren Investitionskosten können ab jetzt Fördermittel ganzjährig zu einem beliebigen Zeitpunkt beantragen.
Seit dem 4. November 2024 können Anträge für Projekte und Programme eingereicht werden. Projektanträge mit einem Förderbeitrag bis maximal sechs Millionen Franken können zwischen dem 4. November 2024 und dem 2. November 2025 zu einem beliebigen Zeitpunkt eingereicht werden. Die Eingabefrist für Programmgesuche läuft bis am 25. April 2025. Im Ausschreibungsjahr 2025 stehen insgesamt maximal 70 Millionen Franken für Projekte und Programme zur Verfügung, davon maximal 20 Millionen Franken für Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als zwei Millionen Franken. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.
Projektausschreibung 2025 mit einfacherem Verfahren für teurere Projekte
Wie in den letzten zwei Jahren können in der Ausschreibung 2025 Anträge für Projekte mit einem Förderbeitrag zwischen zwei und sechs Millionen Franken eingereicht werden. Dafür stehen insgesamt 20 Millionen Franken zur Verfügung. Teurere Stromsparprojekte werden dadurch wirtschaftlicher und können realisiert werden. Bei diesen teureren Projekten kann es sich um eine grosse Stromsparmassnahme in einem Unternehmen handeln (z.B. Energieoptimierung einer grossen Produktionsanlage) oder um mehrere gleichartige kleinere Stromsparmassnahmen, die zu einem Projekt gebündelt werden (z.B. Energieoptimierung der Beleuchtungsanlagen an 10 verschiedenen Standorten eines Unternehmens). Die Anträge dafür können neu wie für alle anderen Projekte zu einem beliebigen Zeitpunkt komplett webbasiert übermittelt werden. Im Idealfall erhalten die Antragstellenden den Förderentscheid bereits vier Wochen nach der Eingabe. Dadurch wird der Förderprozess für ProKilowatt-Projekte optimal in die unternehmenseigenen Bewilligungsprozesse für die Stromsparmassnahmen eingebunden.
Neue Programme 2024 fördern eine breite Palette von Stromsparmassnahmen
In der Ausschreibung 2024 erhielten 7 der insgesamt 13 eingereichten Programmanträge eine Förderzusage. Die 7 neu bewilligten Programme unterstützen beispielsweise den Ersatz von gewerblichen Geräten durch effizientere Modelle in Gastronomiebetrieben oder die Optimierung von elektrischen Antrieben für Bergbahnen. Unter den 7 neuen Programmen ist zudem ein schweizweites Programm, welches die energetische Sanierung von Innenbeleuchtungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen von Arbeitsplätzen im Freien unterstützt. Wie bereits beim ersten nationalen Beleuchtungsprogramm, das vor zwei Jahren den Zuschlag erhalten hat, werden die neuen Beleuchtungsanlagen nur gefördert, wenn diese professionell in Betrieb genommen worden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die neu installierten Anlagen das Maximum an Stromeinsparungen erzielen. Insgesamt erhalten die 7 neuen Programme maximal 21 Millionen Franken an Fördermitteln, wovon 10 Millionen Franken an das zweite nationale Beleuchtungsprogramms gehen.
Wettbewerbliche Ausschreibungen: Das Förderinstrument im Überblick
Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem "Dritten", dem sogenannten Programmträger (z.B. Branchenverband oder Ingenieurbüro), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sitten im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich.
Quelle: BFE