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Anpassung der Anforderungen für die Erlangung einer Kontrollbewilligung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2023 verschiedene Teilrevisionen von Verordnungen im Energiebereich verabschiedet.  In der Niederspannungs-Installationsverordnung NIV sieht er vor, dass Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsprüfung Elektroprojektleiter:in Installation und und Sicherheit (BPEL) den Prüfungsteil Projektführung nicht mehr bestanden haben müssen, um die Kontrollbewilligung zu erhalten. Die Änderung wirkt sich rückwirkend auf alle Kandidatinnen und Kandidaten nach PO 2020 aus.

Für die Erlangung einer Kontrollbewilligung nach Artikel 27 Absatz 1 der Niederspannungs-Installationsverordnung vom 7. November 2001 ist seit 1. Januar 2018 – alternativ zur vorliegend nicht interessierenden Fachkundigkeit – das Bestehen der Berufsprüfung als Elektroprojektleiter:in Installation und Sicherheit Voraussetzung. Diese Berufsprüfung ist eine Weiterentwicklung der vormals Voraussetzung bildenden Berufsprüfung Elektro-Sicherheitsberater:in. Die Berufsprüfung als Elektroprojektleiterin:leiter Installation und Sicherheit umfasst neben der Prüfung sicherheitsrelevanter Kompetenzen auch die Prüfung der Fähigkeiten in Projektführung (Prüfungsteil PRF). Für die korrekte Ausübung der Kontrolltätigkeiten gemäss NIV sind indes nach wie vor keine Kenntnisse in Projektführung erforderlich. Mit der vorliegenden Änderung soll diesem Umstand Rechnung getragen und die Anforderungen wiederum auf das erforderliche Mass beschränkt werden. 

Dies bedeutet, dass Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfungsteile Fallarbeit (FLA) und Messtechnik (MEK) bestanden haben, die Kontrollbewilligung erhalten können. Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung nach PO 2020 abgelegt haben und nur den Prüfungsteil PRF nicht bestanden haben, werden automatisch kontrollberechtigt.

Die Änderung der NIV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Sie ist aufgrund einer Eingabe, die EIT.swiss in Rücksprache mit dem ESTI und dem VSEK am 26. Juni 2023 eingereicht hat, zustande gekommen.